Am 25. Januar gab es in Witzenhausen eine Demonstration. Der Anlass war ein absurdes Verfahren gegen 3 Menschen, denen vorgeworfen wird bei der örtlichen Tegut-Filiale weggeworfene Lebensmittel gestohlen zu haben. Anfang September 2013 hatten die drei Personen Strafbefehle über insgesamt 13.500 € oder 3 Monate Knast pro Person zugestellt bekommen. Aus den Strafbefehlen geht hervor, dass der Geschäftsführer der witzenhäuser Tegut-Filiale Anzeige gegen die betroffenen Personen gestellt hat. Sie hätten die nicht mehr zum Verkauf gedachte Lebensmittel angeblich entwendet.
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– nachtrag – Prozess endet mit Freispruch
Am 20. Februar 2014 wurden die drei Angeklagten im Containerprozess vor dem Amtsgericht Eschwege freigesprochen.
Nachdem im letzten Juni im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle Lebensmittel aus dem Auto der Angeklagten beschlagnahmt wurden, wurden diese per Strafbefehl zu insgesamt neun Monate Gefängnis oder 13.500 Euro Strafe verurteilt.
Die Polizei und Tegut behaupteten, ohne Beweise anführen zu können, dass es sich dabei um containerte Lebensmittel von Tegut gehandelt hätte, die für die Tafel bestimmt gewesen seien.
Schon eine Stunde vor Prozessbeginn versammelten sich ca. 50 Unterstützer_innen zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude um ihre Solidarität mit den Angeklagten auszudrücken. Mit einem Containermittagessen, Transparenten und einer Samba-Band wurde ein klares Statement gegen die Kriminalisierungypraxis von Polizei, Staatsanwaltschaft, Tegut und dem eschweger Amtsgericht gesetzt.
Nach der Befragung der Tegut Geschäftsführerin, deren Aussagen sich zum Teil deutlich mit denen des stellvertretenden Tegut Geschäftsführers widersprachen, plädierte selbst die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch der Angeklagten. Es konnte weder nachgewiesen werden, dass die im Auto der Angeklagten vorgefundenen Lebensmittel für die Tafel bestimmt gewesen seien, noch dass sie überhaupt von Tegut stammten. Scheinbar wurden die Vorwürfe von der Polizei und Tegut frei erfunden, von der Staatsanwaltschaft übernommen und zunächst ohne diese zu überprüfen vom eschweger Amtgericht in Strafbefehle gegossen.
Die Verteidiger_innen betonten in ihrem Plädoyers, dass die Polizei überhaupt nicht ermittelt hätte und dass sie durchaus die Rechtsauffassung vertreten, dass Containern nicht strafbar sei. In diese Richtung argumentierte auch der Richter in seiner Urteilsverkündung.
Er führte aus, dass mit dem Wegwerfen von Lebensmitteln, dass Eigentum aufgegeben werde.
„Für uns heißt dies, dass es eigentlich keine Strafverfolgung wegen Containern geben dürfte.“ meint Freigesprochene Tamara G.
„Dieser Fall zeigt für uns, vor allem durch die Unwahrheiten die Tegut verbreitet hat, dass das ökologische und soziale Image von Tegut nicht der Realität entspricht sondern reine Fassade ist. Wenn Supermärkte wirklich an den Bedürfnissen von Menschen interessiert wären und nicht nur nach rein ökonomischen Interessen handeln würden, würden sie keine Festungen um ihre Mülltonnen bauen, sondern die bei ihnen überflüssigen Lebensmittel allen Menschen zur Verfügung stellen.“, so Tamara G.
„Natürlich freuen wir uns über den Freispruch, aber wir gehen davon aus, dass auch in Zukunft immer wieder Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte versuchen werden Menschen wegen containerns zu kriminalisieren.“