EU Saatgut-Recht

Ein kleiner Erfolg und eine neue Kampagne von der österreichischen Initiative Unverblümt. (Auszug aus deren Info-Mail:)

 Ein unerwarteter Erfolg: SWEET CHOCOLATE ist wieder eine freie Sorte!

Jetzt gebt uns unsere Gurke zurück! www.einspruch shintokiwa  

Im Jahr 2022 hat die Initiative Unverblümt gemeinsam mit 30 Unterzeichner:innen Einspruch erhoben – gegen die drohende Zulassung des Paprikas SWEET CHOCOLATE als EU-Handelssorte, mit der das Recht der bisherigen Erhalter:innen, Saatgut dieser Sorte in Verkehr zu bringen, erlischt.   Mit diesem Einspruch haben wir einiges ins Rollen gebracht und haben jetzt die erfreuliche Auskunft erhalten, dass Saatgut von Sweet Chocolate wieder offiziell getauscht, verkauft und in seinen vielfältigen Formen und Schlägen weitergegeben werden darf!

Eine Chronologie der Ereignisse zum Fall Sweet Chocolate können Sie weiter unten im Text nachlesen.   Positiv auch, dass unser Einwand anscheinend dazu geführt hat, dass sich die AGES (Agentur für Ernährungssicherheit) nun genauer mit der Problematik beschäftigen wird, denn es sei von „Fall zu Fall genau zu prüfen“. Bei diesem Fall ging es um die „Hochstufung“ einer bereits im Rahmen der Erhaltungssortenrichtlinie anerkannten Vielfaltssorte zu einer Hochleistungssorte.   Bezüglich der Frage, wie die AGES mit genetischen Ressourcen umgehen werde,  die von einer Firma direkt aus einem Saatgutnetzwerk ins Normalsortiment gelistet werden, erhielten wir die Auskunft: Darüber sei noch nicht entschieden. Daher gehen wir in die Sommeroffensive:  

GEBT UNS UNSERE GURKE ZURÜCK! Einspruch fürShintokiwa
Die in zahlreichen Saatgutnetzwerken beliebte und ehemals freie Gurkensorte SHINTOKIVA darf seit ihrer Zulassung 2019 ins Normalsortiment nicht mehr in Saatgutnetzwerken angeboten werden. ………

…….. Sie wurde 1998 von einem Erhalter in ein österreichisches Saatgutnetzwerk eingebracht und seitdem von mehreren Personen als Gemeingut weiter erhalten, vermehrt und weitergegeben. Dank alter Sortenhandbücher können wir die gemeinschaftliche Nutzung bis 2015 nachweisen.   Wie im Fall Sweet Chocolate hat eine Firma die beliebte und robuste Schlangengurke als „eigene Züchtung“ angemeldet. Das kann nicht richtig sein, denn es waren Erhalter:innen der Vielfalt, die Shintokiwa seit Jahrzehnten gehegt, gepflegt und vor dem Verschwinden bewahrt haben. Die Sorte wurde aber in Folge als EU-Handelssorte zugelassen.Biopiraterie vor unserer Haustür – Zulassungstatort: Österreich, Geltungsbereich der Zulassung: EU   Ganz unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde Shintokiwa aus dem Arche Noah Online-Sortenhandbuch gelöscht. Ein paar Erhalter:innen haben sich gewundert und das Rechercheteam von Unverblümt hat sich auf Spurensuche begeben und die alte Vielfaltssorte im Handelssortenregister wiedergefunden. ………

………….. Heute darf sie nur noch in genau der Form, in der sie angemeldet wurde – also vereinheitlicht – von amtlich zugelassenen Züchter:innen in Verkehr gebracht werden. Die innere Vielfalt und damit die Anpassungsfähigkeit der Sorte geht dabei verloren!   Laut Saatgutgesetz kann die Behörde eine Zulassung von Amts wegen aufheben, sollten bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht worden sein.  Da es sich um eine alte und beliebte Gurkensorte mit einem bekannten Namen handelt, kann Shintokiwa keine Neuzüchtung sein. Also legen wir der Behörde die Dokumentation der Sortennutzung über 2 Jahrzehnte vor. Dokumentation abrufbar unter https://www.archemitzukunft.net/  .  

Mit dem Einspruch wollen wir die Gurke retten und aufzeigen, dass wir verbriefte Rechte innerhalb einer Saatgutgesetzgebung brauchen. Keinesfalls werden wir der Forderung von NGOs zustimmen, dass die Erhalter:innen außerhalb des Gesetzes stehen sollen, während ihr Saatgut in den Geltungsbereich hineinfällt und auf den freien Markt kommt! Dann hätten wir die Verfügungsgewalt über unser Saatgut verloren.   Wir wollen diesen Einspruch bei der österreichischen Zulassungsbehörde – dem Amt für Ernährungssicherheit – einreichen, aber auch an die EU Kommission schicken. Denn diese hat angekündigt, am 5.Juli einen Gesetzesentwurf für eine neue Saatgutverkehrsgesetzgebung vorzustellen. Eine Novelle, die das Österreichische Modell auf ganz Europa ausweiten könnte!   Es ist zu befürchten, dass der freie Markt für Vielfaltssorten geöffnet wird.
Erleichterte Zulassung für Vielfaltssorten bedeutet aber erleichterte Biopiraterie!   Bitte unterstützt den EINSPRUCH FÜR DIE FREIHEIT DER GURKE SHINTOKIWA mit Eurer Unterschrift!

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