EuGH bricht Saatgut-Industrie-Monopol

Für die treffende Karikatur „Danke!“ an: www.schwarwel.de

Saatgut-EuGH-Urteil Mit solchen Schlagzeilen kam das Thema Saatgut letzte Woche überraschend in die Presse. Anlass war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit der Klage gegen die Saatgut-Erhaltungsinitiative Kokopelli in Frankreich.
Leider waren diese Schlagzeilen „EuGH bricht Saatgut-Industrie-Monopol“ einfach falsch. Tatsächlich bestätigt der Gerichtshof nur die Gültigkeit der bestehenden Gesetze, im Besonderen die in der EU 2009 eingeführte „Erhaltungsrichtlinie“. Die ESA (European Seed Assoziation) begrüßt das Urteil. SaatgutaktivistInnen und ErhalterInnen sind enttäuscht, da die bestätigten Gesetze die Saatgutindustrie stärken, indem Erhaltungssorten, bzw. der Verkauf ihres Saatgutes nur in kleinen Mengen, in begrenzten Regionen und mit viel Bürokratismus beim zwingend notwendigen Registrierungsprozess für die Sortenliste, erlaubt ist.

Was lernen wir daraus? Saatgut-Monopole werden nicht mit Hilfe von Gesetzen gebrochen – das müssen GärtnerInnen, BäuerInnen und Saatgut-LiebhaberInnen wohl selber tun!

Auf Indymedia gibt es einen Artikel „Verkaufshürden für Saatgutvielfalt bestätigt„, der die wichtigsten Aspekte sehr gut zusammenfasst.
Nicht richtig verstanden, was das Urteil bedeutet, hat der „Agrarexperte der Grünen“ in einem Interview der taz.
Um die z.T. weiter bestehende Verwirrung aufzuklären, arbeitet die Kampagne für Saatgutsouveränität an einem Papier, das die juristischen Zusammenhänge erklärt und analysiert.

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