Bitteres Jubiläum für die Sortenvielfalt
Gestern, am 14. Juni 1966, wurden die ältesten der derzeit gültigen EU-Richtlinien für den Handel mit Saatgut erlassen, zum 50 Jahrestag dessen hat die Saatgutkampagne einen Kommentar in Ihrem Newsletter veröffentlich, der ist lesenswert.
Mittlerweile beschränken in den 28 Staaten der EU zwölf gesetzliche Richtlinien den freien Verkehr des Saatgutes. Sie regeln, bei welchen Nutzpflanzenarten
nur Saatgut von klar definierte Sorten gehandelt werden darf. Diese Sorten müssen dazu vorher angemeldet, geprüft und zugelassen werden.
Diese Sorten-Zulassungspflicht bevormundet Bäuerinnen und Bauern, Gärtnerinnen und Gärtnern, denn sie verhindert die freie Wahl des Saatgutes durch die Anwender. Das schränkt die biologische Vielfalt an landwirtschaftlichen Pflanzen ein und lässt die Vielfalt auf den Äckern,
in den Gärten, Obstplantagen und Weinbergen schwinden.
Neu gezüchtete Sorten, die zum Handel angemeldet werden, haben hohe Hürden zu überwinden: die einzelnen Pflanzen müssen extrem homogen sein und diese Homogenität …